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Verrücktes Europa

Wie war, und ist im Pinzip der Gedanke vom vereinten Europa schön. Aber immer mehr europäische Länder finden Ihrer eigenen Regel. Ich sprechen nicht von bestehenden Bestimmungen, die ggf europäisch zu wenn möglich zu syncronisieren wären. Nein, ich spreche von Regelungen die jedes Land für sich neu trifft und deren Sinn sich nicht erschießt. In meinem Lieblingsreiseland Frankreich schmerzt es mich besonders.

Mein Lieblingsland Frankreich – ein Beispiel

Die Franzosen. Ich liebe dieses Land. Wenn man das Land von Nord nach Süd und von Ost nach West bereist hat, stellt man auch hier landsmannschaftliche Eigenarten fest. Was Sie aber alle eint, ist die Art zu Leben. Etwas freier, ungezwungener, rebellischer. Verständlich, dass die Exicutive an der einen oder anderen Stelle etwas herzhafter durchgreift. Aber was für Regel.

Handschuhe – per Zufall erfahren

Seit dem 20. November 2016 besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht Handschuhe zu tragen. Die Handschuhe müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Wer in Frankreich ohne Handschuhe auf dem Motorrad erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Ok, kann man mit leben, wenn man es weiß. Neu für 2021 ist, dass die Handschuhe auch noch reflektierende Streifen haben müssen. Und das gilt nur in Frankreich, auch für Fahrer aus anderen europäischen Ländern.

Helm – seit 2021 neu

Aber es wird noch ein wenig verrückter. Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen. Soweit, so gut und absolut richtigt. Aber nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:
„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“

Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Französische Vorschrift:
Ein sehr eindeutiges Gesetz definiert die Eigenschaften der reflektierenden Elemente eines zugelassenen Motorradhelms.

4-Punkte-Zusammenfassung:

1. Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, 1 auf jeder Seite des Helms befinden:
vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts und links.

2. Die Oberfläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
    a. Beispiel 1: ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge (4,3 x 4,3 = 18,5 cm²)
    b. Beispiel 2: ein Rechteck (2,0555 x 9 = 18,5 cm²)

3. In jedes 18 cm²-Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und eine Mindestbreite von 2 cm mit einer vollständig reflektierenden Oberfläche eingetragen werden können.
    Beispiel: Ein Rechteck von 2 cm Breite und 9 cm Länge

4. Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen oder gefaltet werden und sie dürfen nicht “das mechanische Verhalten des Helmes beeinflussen”.

Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht genehmigt. Es könnten erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.

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